Höchstbeitragsgrundlagen
täglich: € 231,00
monatlich: € 6.930,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 13.860,00
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.085,00
Geringfügigkeitsgrenzen
monatlich: € 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 826,65
- die Werte für die Geringfügigkeitsgrenzen wurden nicht angepasst
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Ab 2025 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
monatliche Beitragsgrundlage
bis € 2.225,00
über € 2.250,00 bis € 2.427,00
über € 2.427,00 bis € 2.630,00
über € 2.630,00
Versicherten-
anteil
0%
1%
2%
2,95%