Öffi-Ticket – Neuregelung seit 01.07.2021

Die neue Regelung

Die Neureglung der Kostenübernahme für Öffi-Tickets bringt für Dienstgeber  sowie für Dienstnehmer zahlreiche Vorteile und unterstützt die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.

Bisher war nur der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten durch die DG für ein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei. Mit der aktuellen Änderung  des  ASVG wurde die Regelung der beitragsfreien Entgeltbestandteile erweitert. Seit 01.07.2021 ist die Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel durch die DG für die DN beitragsfrei.  

Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist unter anderem, dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Eine tatsächliche Nutzung für die Strecke Wohnung-Arbeit wird jedoch nicht vorausgesetzt. Die beitragsfreie Kostenübernahme ist daher auch für Öffi-Tickets, welche das gesamte Bundesgebiet erfassen, möglich.

Die Neuregelung gilt für Tickets, die seit dem 01.07.2021 erworben oder seit diesem Zeitpunkt verlängert wurden (zum Beispiel Jahreskarten). Die Tickets müssen für einen längeren Zeitraum gültig sein. Demnach sind Einzelfahrscheine nur für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beitragsfrei (maximal in Höhe des jeweils günstigsten Tarifs einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte).  

Achtung:

Wird das Öffi-Ticket anstatt des bisher gezahlten Arbeitslohnes zur Verfügung gestellt, liegt eine nicht begünstigte Gehaltsumwandlung vor.

(Die Änderung erfolgte in Angleichung an die seit 01.07.2021 wirksame Neuregelung des § 26 Z 5 Einkommensteuergesetz 1988 für die Steuerbefreiung der Kostenübernahme durch den DG.)  

 

Quelle: ÖGK