Voraussichtliche SV-Werte für 2027

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 247,00

  • monatlich: € 7.410,00

  • jährlich für Sonderzahlungen: € 14.820,00

  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.645,00

Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 551,10

  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 826,65

  • die Werte für die Geringfügigkeitsgrenzen wurden, nach 2026, auch für 2027 nicht angepasst

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Ab 2027 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

Diese Werte gelten allerdings nur für am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse!

monatliche Beitragsgrundlage

bis € 2.327,00
über € 2.327,00 bis € 2.539,00
über € 2.539,00 bis € 2.751,00
über € 2.751,00

 

 

 

 

Für ab dem 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten:

monatliche Beitragsgrundlage

bis € 2.327,00
über € 2.327,00 bis € 2.539,00
über € 2.539,00

 

 

 

Versichertenanteil

0,5%
1,5%
2,5%
2,95%

 

 

 

 

Für ab dem 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten:

Versichertenanteil

1,0%
2,0%
2,95%