Höchstbeitragsgrundlagen
täglich: € 247,00
monatlich: € 7.410,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 14.820,00
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.645,00
Geringfügigkeitsgrenzen
monatlich: € 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 826,65
- die Werte für die Geringfügigkeitsgrenzen wurden, nach 2026, auch für 2027 nicht angepasst
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Ab 2027 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
Diese Werte gelten allerdings nur für am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse!
monatliche Beitragsgrundlage
bis € 2.327,00
über € 2.327,00 bis € 2.539,00
über € 2.539,00 bis € 2.751,00
über € 2.751,00
Für ab dem 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten:
monatliche Beitragsgrundlage
bis € 2.327,00
über € 2.327,00 bis € 2.539,00
über € 2.539,00
Versichertenanteil
0,5%
1,5%
2,5%
2,95%
Für ab dem 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten:
Versichertenanteil
1,0%
2,0%
2,95%